Was besagt die REACH-Verordnung?

Damit innerhalb der Europäischen Union chemische Stoffe nur noch dann Anwendung finden, wenn sie auch registriert sind, gibt es die sogenannte REACH Verordnung. In ihr werden all die Stoffe und deren Bestandteile erfasst, die durch ihre Eigenschaften z.B. umweltgefährdend sind oder Gesundheitsrisiken hervorrufen können. Diese sollen in der Zukunft nur noch eingeschränkt zur Verwendung gelangen bzw. vollständig verboten werden.

REACH steht hierbei für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of CHemicals, zu Deutsch, die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien.

Jeder Hersteller bzw. Importeur hat also dafür Sorge zu tragen, dass, wenn in seinen Produkten Chemikalien verwendet werden, die eine gesundheitliche oder umweltschädigende Gefahr darstellen können, diese Chemikalien auch registriert sind. Bereits anderweitig registrierte Stoffe, die in diese Spezifikation fallen, sind u.U. davon ausgenommen.

Da viele Stoffe in verschiedenen Produkten diverser Hersteller zum Einsatz kommen, muss natürlich nicht jedes Mal dieser Stoff erneut registriert werden, sondern hier kann sich einer Datenbank, bereitgestellt durch die ECHA (European CHemicals Agency – Europäische Agentur für chemische Stoffe), bedient werden. Bereits registrierte Produkte sind also auch für andere Hersteller bzw. Importeure nutzbar.

Firmen, die nicht innerhalb der EU ansässig sind, aber mit Produkten in die EU kommen, deren Stoffe durch REACH berührt werden, müssen hierzu mit einem innerhalb der EU angesiedelten alleinigen Vertreter für ihre Produkte, den Pflichten der Registrierung, benannter chemischer Stoffe, nachkommen.

Um die für die REACH Verordnung zutreffenden chemischen Stoffe zu identifizieren, ist in der Regel beim Hersteller oder Anbieter für jeden einzelnen Stoff ein Sicherheitsdatenblatt erhältlich, das deren genaue Zusammensetzung zum Inhalt hat. In diesem Sicherheitsdatenblatt sind Angaben zu Art und oft auch Menge der verwendeten Stoffe angegeben.

In einer Vorregistrierungsphase wurden bereits über 200.000 Stoffe angemeldet, deren endgültige Registrierung sich auf eine Zahl um die 30.000 konzentrieren soll, angefangen bei den mengenmäßig am häufigsten genutzten Chemikalien sowie denen mit dem größten Gefährdungspotential.
Herstellern und Importeuren, die für ihre registrierungspflichtigen chemischen Stoffe, keine Registrierung besitzen, ist es zukünftig untersagt ihre Produkte innerhalb der EU in Verkehr zu bringen. 

Darüber hinaus sollen Hersteller solcher Stoffe sensibilisiert werden, sorgfältiger mit diesen chemischen Verbindungen umzugehen.